Kapitalbeteiligung: Aktien dominieren
Die Schweizer Form der Kapitalbeteiligung konzentriert sich auf Aktien. Um die Bindungswirkung von Mitarbeiteraktien zu verstärken, ist deren Verkauf meist an eine Sperrfrist gebunden. So können zudem Steuern gespart werden.
Während in anderen Ländern kontrovers über eine Änderung der staatlichen Förderung von Mitarbeiterbeteiligungen am Kapital ihres Unternehmens debattiert wird, ist es in der Schweiz ruhig um das Thema. Die Form der Kapitalbeteiligung konzentriert sich massgeblich auf Aktien. Um die Bindungswirkung von Mitarbeiteraktien zu verstärken, ist deren Verkauf meist an eine Sperrfrist gebunden. So können zudem Steuern gespart werden.
Angelsächsische Prägung der Schweizer Kapitalbeteiligung
In Deutschland und Österreich gibt es eine Fülle unterschiedlicher (gesellschafts-) rechtlicher Kapitalbeteiligungsformen. Die ergeben in Kombination mit zum Teil komplizierten staatlichen Förderregelungen ein komplexes Abbild des Beteiligungsgeschehens. Die Schweiz zeigt sich in puncto Kapitalbeteiligung dagegen ausgesprochen angelsächsisch geprägt.
“Kapitalbeteiligungen der Mitarbeiter beschränken sich fast ausschliesslich auf Aktien und Aktienoptionen”, erklärt Professor Thomas Schwarb, Dozent für Personalmanagement an der Fachhochschule Solothurn Nordwestschweiz. Die so genannten Partizipations- und Genussscheine, die mit keinerlei Stimmrechten verbunden sind, seien in der Praxis fast vollständig verschwunden.
Beteiligung nur für Kader
In Einzelfällen existiert noch die Form der Fondsbeteiligung, bei der Mitarbeiter nicht direkt Aktien des Unternehmens, sondern Anteile eines Fonds erhalten. “In nicht börsennotierten Unternehmen ist die Kapitalbeteilung zudem auf Kader konzentriert, da in diesen Betrieben der Aktienverkauf besondere Regelungen erfordert”, erklärt Schwarb. Da Aktienoptionen mit einem höheren Verlustpotenzial verbunden sind, beschränke sich ebenso deren Verbreitung auf den Bereich der Kaderkräfte.
So auch beim Pharmaunternehmen Roche, Basel, in dem das höhere Management über Optionsrechte am Unternehmen beteiligt ist. Das globale Kapitalbeteiligungsprogramm, das alle Mitarbeitergruppen in über 40 Ländern des Schweizer Traditionsunternehmens erfasst, heisst “Roche Connect”. “Das Beteiligungsprogramm ist ein freiwilliger Teil des Entschädigungspakets und gibt unseren Mitarbeitern die Möglichkeit, langfristig am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens teilzuhaben”, erklärt Gottlieb Keller, Leiter Corporate Services und Human Resources bei Roche.
Genussscheine für Roche-Mitarbeiter
Beteiligt sind die Mitarbeiter nicht über Aktien am Unternehmen, sondern mittels stimmrechtsloser Genussscheine. Die können bei Roche in der Schweiz in einer Bandbreite von 0,5 bis 10 Prozent des Jahresbruttogehalts monatlich vergünstigt erworben werden. Der Preisabschlag der Genussscheine beträgt 20 Prozent.
“Dass die Mitarbeiter sich über Genussscheine beteiligen können, hängt mit der Handelbarkeit der Papiere zusammen. Mehr als 80 Prozent des gesamten an der Börse gehandelten Kapitals besteht aus Genussscheinen”, erklärt Keller. Von den insgesamt derzeit rund 9000 in der Schweiz beschäftigten Mitarbeitern des Pharmakonzerns haben über 40 Prozent vergünstigte Genussscheine erworben. Damit rangiert der Heimatstandort Schweiz von Roche bei der Mitarbeiterbeteiligung im Vergleich mit anderen Standorten im vorderen Mittelfeld.
Vor einigen Jahren hat Professor Schwarb erhoben: 10 Prozent der Unternehmen in der Schweiz beteiligen ihre Mitarbeiter am Kapital und 8,5 Prozent der Schweizer Arbeitnehmer nutzen diese Möglichkeit. “Es sind inzwischen aber sicher mehr als 10 Prozent der Arbeitnehmer”, sagt Schwarb. Das ist im Vergleich etwa mit Deutschland oder Österreich eine beachtliche Grösse.
Sperrfrist mindert die Steuerlast
In der Schweiz hat ein Mitarbeiter die Differenz aus dem Ausgabepreis der Aktie – oder dem Genussschein – und deren Verkehrswert direkt zu versteuern und dafür Sozialabgaben zu leisten. Unterliegt die Aktie einer Sperrfrist, dann vermindert sich allerdings das zu versteuernde Einkommen, da der Verkehrswert der Aktie abdiskontiert wird. Je länger die Sperrfrist, desto geringer ist der zu versteuernde Anteil. Bei optimaler Gestaltung wird sogar eine Besteuerung vermieden. Bei mit Sperrfristen versehenen Aktienoptionen ist die Praxis der Versteuerung komplizierter. Gerade bei längeren Fristen kommen kantonal unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung.
Die Möglichkeit, die Steuerlast des Mitarbeiters mittels Sperrfrist zu vermindern, machen sich die Unternehmen bewusst zueigen. Bei Roche in der Schweiz unterliegen die vergünstigten Genussscheine einer Sperrfrist von vier Jahren, bevor sie vom Mitarbeiter verkauft werden können. Werden sie vorher veräussert, zum Beispiel wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt, hat dies negative Auswirkungen auf die steuerliche Belastung. Das dürfte die Bindungswirkung von Mitarbeiterbeteiligungen verstärken.
In einem Projekt von Professor Fred Henneberger, Privatdozent für Volkswirtschaftlehre am Forschungsinstitut für Arbeit und Arbeitsrecht der Universität St. Gallen, das in Zusammenarbeit mit dem Novartis Angestelltenverband (NAV) zum Leistungsbeurteilungssystem bei der Novartis AG, Basel, entstanden ist, wird gar von “goldenen Fesseln” gesprochen.
Gratisaktie für Novartis-Angestellte
Im Rahmen des Aktienbeteiligungsprogramms für Novartis-Angestellte (ESOP) ist vorgesehen, dass die Mitarbeiter nach einer Sperrfrist von drei Jahren für je zwei investierte Aktien eine Gratisaktie erhalten. Verlässt ein Mitarbeiter das Unternehmen vor Ablauf der Sperrfrist aus einem anderen Grund als seiner Pensionierung, werden keine zusätzlichen Aktien gewährt. Im dem Bericht von Henneberger in der Zeitschrift des NAV ist sogar von “Zwangssparen” die Rede. Um in den Genuss von Gratisaktien zu kommen, müssen die Beschäftigten auf mindestens die Hälfte der Barauszahlung ihres Bonus verzichten. Sie können stattdessen 50 oder 100 Prozent des Bonus in Aktien anlegen.
“Das ist ein starker Anreiz, letztlich steht aber jedem Mitarbeiter frei, sich den Bonus in Bar auszahlen zu lassen oder Aktien zu erwerben”, sagt Henriette Brunner, Präsidentin des NAV zu dem Beteiligungsprogramm. Laut Novartis-Geschäftsbericht haben im vergangenen Jahr 5800 von 12.000 Mitarbeitern in der Schweiz an ESOP teilgenommen. Von einer ausgesprochenen Aktienbeteiligungskultur der Schweizer Arbeitnehmer könne aber nicht die Rede sein, so Brunner.
Viele Schweizer sehen Aktienprogramme kritisch
Kapitalbeteiligungen auf der Basis von Aktien haben auch schon zu beträchtlicher Unzufriedenheit unter den Beschäftigten geführt. Als Beispiel nennt Professor Schwarb die Swissair-Pleite. “Aktienprogramme für alle Mitarbeiter können praktisch nur die Unternehmen auflegen, deren Kurs nicht starken Schwankungen unterliegt”, sagt Schwarb. In der Schweiz seien die Mitarbeiter nach wie vor kritisch gegenüber dieser Form der Kapitalbeteiligung.