Personalkosten senken durch Fringe Benefits
Auf der Suche nach den besten Mitarbeitenden setzen Arbeitgeber ganz gezielt auf den Einsatz von Lohnnebenleistungen, so genannten Fringe Benefits. Ziel ist es, sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. Wir sagen Ihnen, welche Fringe Benefits zum Einsatz kommen und worauf Sie achten müssen.
Von Alexander Saheb
“Wir setzen unsere Personalvergünstigungen als Argument für eine Anstellung bei der Zuger Kantonalbank ein”, meint Constantino Amoros, Personalchef der Zuger Kantonalbank. Die Bank bietet ihren Mitarbeitenden beispielsweise Unterstützungsleistungen bei Ausbildungslehrgängen, finanzielle Unterstützung für Krippenplätze oder vergünstigte Bankprodukte an. Amoros findet, dass diese Nebenleistungen beim Selektionsprozess schlussendlich das “Zünglein an der Waage” bedeuten können.
Auch die am Zürichsee beheimatete Industriefirma Walter Meier sieht in Nebenleistungen ein wichtiges Element, um sich als fortschrittlicher Arbeitgeber mit guten Anstellungsbedingungen zu positionieren. “Nichtfinanzielle Komponenten gehören einfach dazu”, meint Firmensprecher Patrick Bossart. Es sei nicht einfach, gute Mitarbeitende zu bekommen und man müsse deshalb auf dem Personalmarkt kompetitiv sein.
Private Nutzung von Firmenfahrzeugen
Walter Meier gestattet so die private Nutzung von Firmenfahrzeugen, bietet Gratisparkplätze am Arbeitsplatz und übernimmt die vollen Kosten für eine private Unfallversicherung der Mitarbeitenden. Weiter kann das Personal die Produkte mit Rabatt erwerben. Besonders beliebt sind Werkzeugkoffer, aber auch Heizungsanlagen oder Kleinklimageräte gehören dazu.
In der Schweiz bilden drei Elemente die Spitzengruppe der Lohnnebenleistungen oder Fringe Benefits: Ein Auto und/oder ein Telefon zum Privatgebrauch und über das gesetzliche Minimum hinausgehende Zahlungen für die Pensionskasse. Grosse Firmen nutzen diese Elemente insgesamt wesentlich häufiger als kleine Betriebe, hat das Bundesamt für Statistik ermittelt.
Beim Firmenwagen hingegen liegen sie eher zurück, denn der wird zwar von mehr als 60 Prozent der Firmen bis zu 250 Mitarbeitenden gewährt, aber nur bei knapp 50 Prozent der grösseren Unternehmen. Dafür ist dort die Extraleistung an die Pensionskasse für zwei Drittel der Mitarbeitenden inklusive, während sich das bei den kleineren Firmen nur rund 30 Prozent leisten können.
Fringe Benefits: Vor allem Grossbetriebe setzen darauf
Auch andere Lohnnebenleistungen gibt es von grossen Firmen viel öfter als von kleinen. Der Anteil von Fringe Benefits an der Lohnsumme ist generell aber nicht ausserordentlich hoch. Laut Statistikamt liegt er bei rund zwei Drittel der Firmen unter 2 Prozent, bei einem knappen Viertel machen die Nebenleistungen 3 bis 5 Prozent des Bruttolohnes aus.
Allerdings gilt für die meisten solcher Zückerchen, dass sie versteuert werden müssen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sie im Lohnausweis zu deklarieren. Steuerfrei bleiben jedoch unter anderem gratis abgegebene Halbtaxabos der SBB oder die private Nutzung von Arbeitswerkzeugen wie Handy und Computer, wie die Steuerberatung T&R Oberland aus Lenk in einem Merkblatt festhält.
Vorsicht: Nicht alle Fringe Benefits sind steuerfrei
Limitiert steuerfrei bleibt auch das Reka-Geld der Reka Schweizer Reisekasse. Diese Checks müssen bis zu einen Betrag von 600 Franken jährlich nicht im Lohnausweis angegeben werden. Wenn die Reka-Checks ein Geschenk zu Weihnachten oder zum Geburtstag sind, bleiben sie – wie auch andere Zuwendungen in diesem Fall – bis zu 500 Franken pro Ereignis von allen Abgaben befreit. Als Vergünstigung gewährte Reka-Checks können für Freizeit- und Ferienangebote von mehr als 8000 Schweizer Tourismus-Betrieben eingelöst werden.
Auch die durch Lunch Checks vergünstigte Verpflegung geniesst das Wohlwollen der Steuerbehörden. Lunch-Checks sind bis zu 180 Franken im Monat nicht steuerpflichtig. Das gleiche gilt für um bis zu 180 Franken pro Monat verbilligte Lunch-Check-Beträge. Diese Checks sind seit mehr als 40 Jahren im Einsatz. Arbeitgeber kaufen sie von der Herausgabeorganisation Schweizer Lunch-Check zum Nominalwert. Die Mitarbeitenden können sie in mehr als 4500 teilnehmenden Restaurants einlösen. Im Lohnausweis müssen über 180 Franken pro Monat hinausgehende Beträge aber als steuerpflichtig deklariert werden.
Ein eher ungewöhnliches Extra beschrieb im Frühling 2011 die Gratiszeitung “20 Minuten”: So erhalten die Angestellten der zwei Schweizer Zuckerfabriken im Winter den so genannten Weihnachtszucker. Das sind 15 Kilogramm vom weissen Süssstoff und dazu Wertgutscheine für 50 Franken zum Bezug firmeneigener Produkte.