Überstunden & Überzeit - Rechte und Pflichten

von Monster Contributor

Fast jeder leistet mal Überstunden. Doch wie ist die Bezahlung geregelt? Hat man Anspruch auf Freizeitausgleich? Und was ist der Unterschied zu Überzeit?

Von Kristin Kranenberg

Die Inventaraufnahme steht an, der Abgabetermin für eine komplizierte Offerte nähert sich oder eine technische Panne muss behoben: Es gibt viele Gründe für Arbeit nach Feierabend.

Überstunden und Überzeit

Dabei macht das Schweizer Recht einen Unterscheid zwischen Überstunden und so genannter Überzeit. Wer länger arbeitet als im Arbeitsvertrag vereinbart, leistet Überstunden. Übersteigt die Überstundenzahl zudem die arbeitsgesetzliche Höchstarbeitszeit, die für eine Branche gilt, dann ist von Überzeit die Rede.

Eine Sachbearbeiterin mit einem 35-Stunden Pensum zum Beispiel, die es in einer hektischen Woche auf 40 Stunden bringt, leistet fünf Überstunden. Arbeitet sie hingegen 48 Stunden, dann kommen zu den Überstunden drei Stunden Überzeit dazu. Denn für Büroarbeit beträgt die wöchentliche Höchstarbeitszeit 45 Stunden – im Gesundheitswesen liegt sie beispielsweise bei 50 Stunden.

Freizeit statt Geld

Überstunden sind im Obligationenrecht (Art. 321c OR) geregelt und fallen somit in den privatrechtlichen Bereich. Die Regeln für Überzeitarbeit dagegen befinden sich im Arbeitsgesetz (Art. 9, 12 und 13 ArG), einem Teil des öffentlichen Rechts. Dieses zielt auch auf den Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden. So darf man nicht mehr als zwei Stunden Überzeit pro Tag arbeiten. Für das ganze Jahr gilt – bei einer Höchstarbeitszeit von 45 Stunden pro Woche – ein Maximum von 170 Stunden Überzeit.

Allerdings wird sich mancher Arbeitnehmer über die gelegentlichen Mehrstunden freuen. Denn diese bringen extra Geld rein. Die gesetzlich vorgeschriebene Entschädigung umfasst sowohl für Überstunden als auch für Überzeit neben dem Normallohn einen 25-Prozent-Zuschlag. Eine Kompensation durch Freizeit von gleicher Dauer ist auch möglich, dies geht aber nur, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer beide mit dieser Lösung einverstanden sind.

Überstunden: Rechte und Pflichten

Überstunden müssen betrieblich notwendig sein und dürfen nicht zur Regel werden. Verlangt ein Unternehmen ständig einen verlängerten Einsatz der Mitarbeitenden, dann muss es über die Bücher gehen: Vielleicht stimmt etwas nicht in der Organisation. Überdies sind die Angestellten nur zu Überstunden verpflichtet, solange diese zumutbar sind. So können Familienaufgaben ein Grund sein, die Mehrarbeit zu verweigern.

Es kann aber durchaus passieren, dass die Mitarbeitenden von sich aus länger arbeiten. Der Vorgesetzte ist schliesslich nicht immer da, wenn der Firmenserver nachmittags um fünf zusammenbricht oder andere Kalamitäten passieren. Überstunden, die nicht angeordnet wurden, führen immer wieder zu Konflikten, wie Angela Hensch, Anwältin bei der Kanzlei Bratschi Wiederkehr & Buob in St. Gallen erläutert. "Es stellt sich dann die Frage, ob die strittige Mehrarbeit auch betrieblich notwendig war." Denn es sei denkbar, dass Angestellte nur deshalb bis acht abends im Büro bleiben mussten, weil sie am Nachmittag ihre Zeit verplauderten.

Überstunden genehmigen lassen

Derartige Streitigkeiten spitzen sich oftmals zu, wenn Angestellte eine Firma verlassen. Man zählt nochmals sein Arbeitszeitguthaben, vielleicht ist zudem das Verhältnis zur Firmenleitung getrübt, und man möchte deshalb jede einzelne Minute ausbezahlt sehen.

Wer die Forderung auf Entschädigung für Überstunden aber erst nach dem Austritt aus der Firma einreicht, hat oft das Nachsehen. Die Gerichtspraxis sei in diesem Punkt zwar nicht einheitlich, sagen die Experten. Dennoch sei es wichtig, Überstunden immer sofort genehmigen zu lassen.

Kader mit Überzeit

Und was ist mit den Überstunden der Chefs? Auf den ersten Blick scheint hier weniger Konfliktpotenzial vorhanden. "Die Überstunden sind im Salär inbegriffen", heisst es üblicherweise in den Arbeitsverträgen der Manager. Dennoch hat die Firma nicht immer Vortritt vor der Freizeit. Hier gelte es, den Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit zu beachten, betont Arbeitsrechtexpertin Hensch. Das Gesetz erlaubt zwar den schriftlichen Verzicht auf eine Überstundenentschädigung.

Auf Kompensation für Überzeit dagegen dürfen laut Gesetz nur Topleute verzichten. Hensch: "Das sind Manager mit weitgreifenden Entscheidungsbefugnissen und Budgetverantwortung. Es genügt nicht, wenn man bloss die Kompetenz hat, Leute anzustellen." Trotzdem gebe es immer wieder Unternehmen, die auch vom mittleren und unteren Kader eine Verzichtsklausel auf Überzeitentschädigung im Arbeitsvertrag unterzeichnen lassen. Solche Verzichtserklärungen können dann allerdings im Streitfall von den Arbeitgebenden regelmässig nicht durchgesetzt werden.

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