Tipps für die Auszeit vom Job

Mehrere Monate aussteigen aus dem Alltagstrott – das wünschen sich viele Beschäftigte. Doch eine Auszeit hat auch Tücken. Worauf Sie achten sollten, bevor Sie sich ins Abenteuer stürzen.

Von Vera Sohmer

Alle fünf bis sieben Jahre sollten wir uns eine Auszeit vom Beruf gönnen. Das raten Arbeitspsychologen – und treffen damit offenbar den Nerv der Beschäftigten. Laut Umfragen träumen mehr als zwei Drittel davon, mal ein paar Monate lang nicht ins Büro oder in die Werkstatt zu müssen und nur das zu tun, wonach ihnen der Sinn steht: Zum Sprachaufenthalt nach Australien reisen, endlich den Segelkurs machen, viel Zeit mit den Kindern verbringen. Soweit Theorie und Wünsche.

Timeouts in der Schweiz noch nicht üblich

Und die Realität? "Timeouts haben sich in der Schweiz noch nicht wirklich eingebürgert", sagt Laufbahnberater Urs Kaufmann. Nur wenige Grossbetriebe und internationale Firmen bieten vertraglich geregelte, bezahlte Auszeiten an. Anderswo sind Beschäftigte auf den Goodwill ihres Arbeitgebers angewiesen.

Möglich, dass dieser den Wunsch nach mehrmonatiger, unbezahlter Pause akzeptiert und es im Job und mit der Karriere nach der Rückkehr weitergeht wie zuvor. Möglich aber auch, dass das Vorhaben als exotisch eingestuft wird und Spekulationen nährt: Ist die Mitarbeiterin nicht mehr zufrieden bei uns? Hat sie ein Leistungstief? Oder steuert sie direkt ins Burnout?

Kein Ausweg aus Sinnkrisen

"Ein Timeout kann keine Wunder vollbringen und löst wahrscheinlich auch keine beruflichen und privaten Sinnkrisen", sagt Urs Kaufmann. Und zuweilen ist die Rückkehr in den Berufsalltag ernüchternd. Man stellt fest: Es ist der alte Trott. Das kann den Wiedereinstieg schwierig machen und sogar den Wunsch nach sich ziehen, beruflich umzusatteln – die Auszeit wird zum Auslöser für eine neue Lebensphase.

Ob man die Pause auf eigene Faust unternimmt oder seinen Chef um Erlaubnis fragt: Wichtig ist in beiden Fällen, sich nicht blindlings ins Abenteuer zu stürzen. Wer eine mehrmonatige Auszeit einlegt, füllt sie in der Regel mit Inhalt und Programm. Und das sei auch gut so, sagt Laufbahnberaterin Claire Barmettler.

Familienzeit, Sozialeinsatz, Sprachkurs

"Erholung besteht nicht nur aus süssem Nichtstun, sondern auch aus neuen Erfahrungen." Sich ganz in eine andere Beschäftigung zu vertiefen, schafft Distanz zum Alltag. Bloss sollte man dabei nicht jede freie Minute verplanen. Das wäre dann Stress mit anderen Mitteln.

Familienzeit, Sozialeinsatz oder Sprachkurs: Urs Kaufmann empfiehlt, sich dem zu widmen, was den Wunsch nach einer Auszeit ausgelöst hat. Und sich davon auch nicht abbringen zu lassen, wenn man von anderen beeinflusst wird oder einen das schlechtes Gewissen plagt. Und was passiert, wenn der normalerweise vielbeschäftigte Vater plötzlich den ganzen Tag daheim ist, und das mehrere Monate lang?

Regeln und Abmachungen

Wenn der Partner das "Hoheitsgebiet" des anderen in Anspruch nimmt, müsse das Territorium neu abgesteckt werden – wie bei einer Pensionierung, sagt Urs Kaufmann. Dazu gehört, die Aufgaben neu zu verteilen. Und es brauche Regeln und Abmachungen, betont Claire Barmettler. Ideal ist ein Mix: Von dann bis dann habe ich Zeit für mich selbst. Dann und dann kümmere ich mich um Kinder und Haushalt. Das sei nur fair, denn für die Partnerin gehe der Alltag ja schliesslich weiter.

So wird die Auszeit nicht zum finanziellen Risiko

Budget
Machen Sie ein Budget. Miete, Steuern, Versicherungen, Lebensunterhalt – die meisten Kosten fallen auch während der Auszeit an. Kalkulieren Sie Auslagen und Reserven für Unvorhergesehenes ein.

Versicherungen
Fragen Sie nach, ob Sie weitere Versicherungen brauchen. Bei Reisen in die USA, nach Australien oder in asiatische Länder empfiehlt sich eine Zusatzversicherung, denn die Gesundheitskosten sind in diesen Ländern extrem hoch. Prüfen Sie auch, ob Ihr Unfallschutz genügend ist: Wer gekündigt hat oder unbezahlten Urlaub nimmt, steht nach 30 Tagen ohne Versicherungsschutz für Nichtberufsunfälle da. Eine Abredeversicherung bietet Schutz. Wichtig auch: Beitragslücken bei der AHV vermeiden. Wer mehr als sechs Monate pausiert, sollte klären, ob er Beiträge für Nichterwerbstätige bezahlen muss.

Stipendien
Fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber nach, ob es bezahlte Auszeiten wie individuelle Langzeiturlaube gibt und unter welchen Bedingungen sie gewährt werden: Sind Sie zur Rückkehr verpflichtet? Besteht ein Konkurrenzverbot? Bildungsurlaube lassen sich möglicherweise mit einem Stipendium finanzieren.
Infos unter www.ausbildungsbeitraege.ch