Temporärarbeit: Attraktiver Verdienst
Besonders in Dienstleistungsberufen sowie im Handwerk und Baugewerbe werden in der Schweiz Temporärarbeiter gesucht. Die attraktiven tariflichen Löhne und Zulagen sprechen sich herum.
In der Schweiz sind nicht nur Fach- und Führungskräfte, Mitarbeiter in Dienstleistungsbranchen sowie Handwerker stark gefragt. Vor allem an Baufacharbeitern besteht grosser Mangel. Baggerfahrer, Kranführer sind genauso begehrt wie Trockenbauer, Montierer oder Maler, heisst es in der Branche.
Vorsicht vor Schwarzen Schafen
Jedoch ist von unwürdigen Arbeitsbedingungen die Rede, die Lohndumping förderten und sozial absolut unverträglich seien. Miese Löhne mit unsicheren Arbeitszeiten, Garantien für den Arbeitnehmer gleich null? Die Entscheidung, mit wem ein interessierter Temporärbeschäftigter zusammenarbeitet, sollte nicht aus dem Bauch heraus getroffen werden. Wer in der Schweiz vorübergehend einer Arbeit nachgehen will, sollte einige Grundregeln befolgen, um auch tatsächlich an einen seriösen Partner zu geraten:
- Kann das Zeitarbeitunternehmen die "Kantonale Zulassung" vorweisen, eine Betriebsbewilligung, die nur die regionale Arbeitsverwaltung (RAV) ausstellen darf?
- Wurden Branchengesamtarbeitsverträge (GAV) abgeschlossen?
- Welche Leistungen werden bei Krankheit, Urlaub und vorübergehender Nichtbeschäftigung vereinbart?
- Wie gut ist die Betreuung der Arbeitnehmer?
- Wird man gut auf das Vorstellungsgespräch beim Kundenunternehmen vorbereitet?
- Kann das Zeitarbeitunternehmen Referenzen von zufriedenen Kunden und Mitarbeitern vorweisen?
Mindestlöhne für Zeitarbeiter
Rückenwind für die Zeitarbeit ist das Wirtschaftswachstum, das in der Schweiz abgesehen von kleinen Dämpfern traditionell besser ausfällt als in der europäischen Nachbarschaft. Dazu herrscht Vollbeschäftigung. Dies ist auch mit ein Grund, warum in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben ist, dass kein Leiharbeiter weniger verdienen darf als ein Angestellter.
Höher Qualifizierte müssen verhandeln
Wer als Zeitarbeiter beschäftigt ist, darf nicht weniger als den gesetzlich festgeschriebenen Mindestlohn verdienen. Beispiel Dienstleistung: Bei einer Reinigungskraft, die in einem Spital arbeitet, liegt er bei knapp über 20 Franken. Die Löhne für Kräfte mit Leitungsfunktion sind hingegen frei zu verhandeln. Dies geht aus einer Übersicht der grössten Schweizer Gewerkschaft Unia hervor. Eine ausgebildete Bedienung im Gastgewerbe kommt demnach auf rund 23 Franken, mit langjähriger Berufserfahrung auf fast 30 Franken. Wer Mitarbeiter führt, verdient knapp 40 Franken pro Stunde.
Für zahlreiche Handwerkerberufe sind ebenfalls Mindestlöhne festgelegt. Plattenleger - wie Fliesenleger in der Schweiz heissen - mit fünfjähriger Berufserfahrung haben Anspruch auf 32 bis 35 Franken pro Stunde, im Kanton Basel sogar bis zu 40 Franken. Hilfskräfte verdienen immerhin noch rund 30 Franken. Für Monteure in der Gebäudetechnik liegt der Mindestlohn bei knapp 30 Franken, Maler kommen auf etwa 32 Franken und als Vorarbeiter sogar auf 38 Franken.
Arbeitszeiten und Zulagen
Verbindlich definiert sind auch Arbeitszeit und Zulagen. Ein Schreiner, der in der Deutschschweiz oder im Tessin arbeitet und dessen wöchentliche Arbeitszeit maximal 45 Stunden betragen darf, hat Anspruch auf zehn Franken Spesen fürs Frühstück sowie jeweils 17 Franken für Mittag- und Abendessen. Übernachtungskosten werden bis 75 Franken erstattet, die Tagespauschale ist bei knapp 120 Franken festgeschrieben. Ist der Schreiner mit seinem Privatwagen unterwegs, stehen ihm mindestens 60 Rappen pro gefahrenem Kilometer zu.
Weitere Zulagen werden für besonders schwere Tätigkeiten gewährt. Gerade auf dem Bau wird oft in Schlamm oder Wasser gearbeitet. Unter solchen Umständen werden Aufschläge von bis zu 50 Prozent gezahlt. Und wer seiner Arbeit unter Tage nachgeht, hat Anspruch auf einen Zuschlag, der bis zu drei Franken pro Stunde betragen kann. Bei Schichtarbeit wird ein Franken zusätzlich zum Lohn gewährt. Wer will, kann alternativ 20 Minuten von der Arbeitszeit kompensieren.
Urlaubsanspruch hängt vom Alter ab
Ebenfalls verbindlich festgelegt ist der Urlaubsanspruch. Wer noch nicht 21 Jahre alt ist oder die 50 bereits überschritten hat, dem stehen 30 Arbeitstage, 21- und 49-Jährigen hingegen lediglich 25 Tage zu. Erkrankt der Arbeitnehmer, hat er Anspruch auf Lohnfortzahlung, die bereits nach einem Tag Wartezeit greift. Zwar besteht in der Schweiz keine Pflicht zu einer Krankentagegeldversicherung, dafür wird sie in zahlreichen GAV kollektiv vereinbart. Prämien werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Hälfte getragen. Bestätigt der Arzt eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Krankentagegeld. Es beläuft sich auf 80 Prozent des Lohns und wird für maximal 720 Tage gewährt.
(Winfried Gertz)