Referenzen: Empfehlungen für die Bewerbung
Referenzen sind für Arbeitgeber in der Bewerbungsbeurteilung nur ein zusätzliches Instrument. Jobsuchende sollten klären, wer sich als Referenzgeber eignet. Denn das kann nicht jeder sein.
Die erste Hürde ist genommen, man wird zum Bewerbungsgespräch eingeladen. Die Zeugnisse aus früheren Jobs sind bereits eingereicht. Aber wie gross ist die Chance, dass die Personalverantwortlichen Referenzen einholen wollen am alten Arbeitsplatz – oder dort, wo der Kandidat zurzeit noch arbeitet?
Gezielte Nachfragen
«Wir machen das selten, fragen dann aber sehr gezielt nach», sagt Thomas Keller, stellvertretender Personalchef der Division Infrastruktur bei den SBB. Zum Beispiel könne nach einem Gespräch noch Zweifel über die Führungskapazitäten oder das Konfliktverhalten der betroffenen Person bestehen. Es bringe aber nichts, einem Referenzgeber bloss offene Fragen zu stellen, dann bekomme man nur eine Platitude als Antwort.
Auch für Carlo Tasinato, Direktionsmitglied und HR-Verantwortlicher bei den Basler Versicherungen, ist das Nachfragen bei alten Arbeitgebern nur ein zusätzliches Instrument in der Personalselektion. Angewendet werde es bei den Basler Versicherungen in etwa fünf Prozent der Fälle, schätzt Tasinato. «Wenn die Sachlage klar ist, holen wir keine Referenzen ein».
Nicht für jeden Job eignen sich Referenzen
Bei der Abwägung, ob man sich beim früheren Arbeitgeber erkundige, spiele zudem das Jobprofil eine Rolle; vor allem gehe es dabei um die Häufigkeit des Kundenkontakts. Ein Aktuar zum Beispiel, der im Büro seine Berechnungen macht, habe in erster Linie über spezifisches Fachwissen und Fertigkeit im Umgang mit bestimmten Tools zu verfügen. Darüber gäben Arbeitszeugnisse und Ausbildung meist ausreichend Auskunft. Anders sehe die Lage aus, wenn die Bewerbung etwa eine Stelle in der Betrugsbekämpfung im Versicherungswesen betrifft. Denn hier seien Fingerspitzengefühl und diskretes Vorgehen gefragt. Tasinato: «Dann fragen wir schon nach, wen wir da engagieren».
Kritisch steht Karola Dischinger, HR-Managerin beim Zementproduzenten Holcim, dem Einholen von Referenzen gegenüber. In ihrer langjährigen Tätigkeit im Personalbereich habe sie sich nur in Ausnahmefällen bei einer Referenzperson erkundigt, erzählt Dischinger. «Ich mache mir lieber mein eigenes Bild». Die aus Deutschland stammendende Personalspezialistin betrachtet das Sammeln von Referenzauskünften als ein typisches schweizerisches Phänomen, das mit der dichten Vernetzung des Landes zusammenhänge. «Man kennt sich aus dem Militär, man hat vielleicht zusammen studiert oder in der gleichen Firma gearbeitet. »
Rechtliche Bestimmungen
In solchen Fällen dürfte der zukünftige Vorgesetzte eher geneigt sein, links oder rechts persönlich nachzufragen. Allerdings dürfen sich Arbeitgeber nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Bewerbers bei einer bestimmten Drittperson erkundigen, wie Dischinger betont. Die Bestimmungen rund um das Einholen von Referenzen sind im Eidgenössischen Datenschutzgesetz festgelegt*. Dieses befasst sich auch mit dem Inhalt der Informationen. Gegen einen Arbeitgeber, der vorsätzlich «geheime, besonders schützenswerte» persönliche Daten freigibt, kann sogar strafrechtlich vorgegangen werden.
Erlaubt sind nur Fragen über die Leistung und das Arbeitsverhalten des Arbeitnehmers. Das erfolgreiche Einholen von Referenzen verlange daher von Arbeitgebern eine geschickte Interviewtechnik, bestätigt Patrick Vonwil, geschäftsführender Partner und Coach beim MPW Beratungsteam AG in Zürich. «Wie beim Arbeitszeugnis muss man zwischen den Zeilen lesen und gezielt nachhaken können.»
Potenzielle Referenzgeber rechtzeitig fragen
Auch wenn längst nicht alle Arbeitgeber auf diese Informationsquelle zurückgreifen, sollten sich Bewerber schon vor dem ersten Gespräch darüber Gedanken machen, wen man als mögliche Referenz angeben möchte. Und sie sollten abklären, ob diese Person tatsächlich bereit ist, eine günstige Aussage zu machen. Vonwil empfiehlt, potenzielle Referenzgeber ganz direkt zu fragen: «Kannst du dir vorstellen, für mich eine positive Referenz abzugeben?»
Im ersten Bewerbungsschreiben müssen die Namen der Referenzgeber noch nicht zwingend genannt werden, hier reicht die Formulierung «Referenzen auf Anfrage». Später beim Gespräch aber sollte man zwei oder drei Namen bereit haben. Am ehesten eignet sich ein direkter Vorgesetzter als Referenzgeber, wie Vonwil erläutert. Solle dieser aber aus welchem Grund auch immer nicht angefragt werden, dann könne man etwa auf den nächst höheren Vorgesetzten oder auf den früheren Personalchef ausweichen.
Ex-Kollegen nur als Notlösung
Der ehemalige Arbeitskollege komme nur «als Notlösung» in Frage und auch nur dann, wenn er in der Lage sei, eine relevante Aussage zu machen, so Vonwil. Eine Liste mit Referenzpersonen, die ausschliesslich aus ex-Kollegen besteht, mache misstrauisch. Vonwil: «Dann fangen die Alarmglocken an zu läuten.»
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(* Gesetzliche Informationen rund Referenzauskünfte bei Bewerbungen sind auf der Webseite des Eidgenössischen Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) erhältlich. www.edoeb.admin.ch)
(Kristin Kranenberg, 2010)