Ratgeber Arbeiten im Ausland

von Monster Contributor

Ein Arbeitseinsatz im Ausland sollte gründlich vorbereitet werden. Doch der Aufwand lohnt sich: Internationale Erfahrung verbessert die Karrierechancen.

Von Helen Weiss

Es besteht kein Zweifel darüber, dass ein Auslandaufenthalt eine reizvolle Sache ist. Neue Kulturen und Länder zu entdecken, ist verlockend. Und wird der Aufenthalt mit einem Arbeitseinsatz verbunden, erhält man einen weitaus tieferen Einblick in Sitten und Bräuche von Land und Bevölkerung.

Als Schweizer im Ausland arbeiten

Bevor man sich auf die Reise macht, gibt es einiges zu beachten. Denn wer nicht firmenintern in ein anderes Land geschickt wird, hat es nicht leicht, eine Arbeitsstelle im Ausland zu finden. "Man muss bei den Vorbereitungen bedenken, dass die Arbeitslosigkeit in anderen Ländern drei- bis viermal höher ist", erklärt Stefan Zingg vom Fachbereich Auswanderung und Eures beim Bundesamt für Migration (BFM).

Infolge der Bilateralen Abkommen dürfen Schweizer auch die öffentlichen Arbeitsämter in der EU / EFTA in Anspruch nehmen und sind durch das Eures-Netzwerk an die Arbeitsverwaltungen von 29 EU-Staaten angeschlossen. Eures ist ein im Jahr 1993 gegründetes, europaweites Netzwerk, das die Mobilität im Bereich des Arbeitsmarktes über Grenzen hinweg fördert.

Erfahrung statt hoher Lohn

Zingg rät jedoch, zuerst berufliche und private Kontakte im jeweiligen Land zu nutzen. "Sie wissen über die Arbeits- und Lebenssituation besser Bescheid, da sie vor Ort sind." Wichtig ist, mit der Stellensuche früh zu beginnen, denn schon die Erteilung einer Arbeitsbewilligung für Staaten wie die USA oder Kanada kann zwei bis sechs Monate dauern.

Hinzu kommt, dass man sich bei einer Stelle im Ausland mit einem niedrigeren Lohn als in der Schweiz begnügen muss. "Dies muss man jedoch auch in der entsprechenden Relation sehen", sagt Zingg. "Schliesslich sind diese Art der Sprachschulung und die gesammelte Erfahrung unbezahlbar."

Soft Skills und interkulturelle Fähigkeiten

Vor der Abreise sollte man sich intensiv auf die neue Arbeitssituation und Kultur vorbereiten. Dazu gehören unter anderem sehr viel Offenheit und Neugier – was Personalchefs durchaus zu schätzen wissen. Ein Auslandaufenthalt bringt nicht nur wertvolle persönliche Erfahrungen, sondern verbessert – je nach Position – auch die Karrierechancen.

Neben konkreten beruflichen Fähigkeiten und sprachlichen Kompetenzen legen Personalverantwortliche auch Wert auf "Soft Skills" wie Unabhängigkeit, Hartnäckigkeit, Eigeninitiative und Durchsetzungsvermögen. "Gerade in den Bereichen Marketing und Verkauf ist eine globale Erfahrung von Vorteil", sagt Walter Fux von der Human Resources der Lonza Group AG mit Sitz in Basel.

Die Fähigkeiten, mit einer anderen Kultur umzugehen und sich sicher darin zu bewegen, sind entscheidende Faktoren. In Bereichen wie Forschung und Entwicklung zählt hingegen auch die fachliche Kompetenz, die man im Ausland gesammelt hat. Fux gibt jedoch zu bedenken, dass ein Auslandaufenthalt nicht automatisch der Aufstieg in eine höhere Position bedeutet: "Es ist eher ein Rucksack, der hilft, aufzusteigen."

Arbeitsverträge bei Auslandstätigkeit

Jede Erwerbstätigkeit im Ausland stellt in der Regel zusätzliche Anforderungen an die Arbeitnehmer – eine gewisse Risikobereitschaft ist also unabdingbar. Um gewisse Fallstricke zu umgehen, empfiehlt es sich, bei Arbeitsverträgen mit ausländischen Arbeitgebern folgendes zu beachten:

  • Auslandverträge sollten immer schriftlich abgeschlossen werden, um Missverständnisse und Beweisschwierigkeiten zu vermeiden.
  • Art und Ort der Beschäftigung sollten im Vertrag genau aufgeführt sein. Allgemeine Bezeichnungen wie etwa "Ingenieur" genügen meistens nicht.
  • Eine Festlegung der Probezeit liegt im beiderseitigen Interesse.
  • Bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen muss die Kündigungsart eindeutig geregelt sein, wobei für Arbeitnehmer und -geber dieselbe Frist gelten sollte.
  • Die Auszahlungsart des Lohns richtet sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Landes. Die Mitgliedstaaten der EU sind jedoch verpflichtet, die Überweisung des Lohns in die Heimat zuzulassen.

Links zum Thema

www.swissemigration.ch

www.eures.ch