Lügen im Vorstellungsgespräch
In Bewerbungsgesprächen wird gelogen, geschummelt und aufgeschnitten. Aufschneiden ist bis zu einem gewissen Grad erlaubt, schummeln auch. Lügen geht gar nicht. Doch die Grenzen der Selbstdarstellung sind fliessend. Der Ehrliche ist dann der Dumme, wenn er sich schlecht präsentiert.
Von Peter Ilg
Es gibt Wissenschaftler, die behaupten, dass jeder Mensch 200 Mal am Tag lügt. Andere Studien bringen zwei Lügen täglich ans Tageslicht. Wem soll man glauben? Die Wahrheit liegt wohl dazwischen. Geschummelt und gelogen wird zu Hause, in der Schule, bei der Doktorarbeit oder am Arbeitsplatz.
Bewerber-Faking
Und im Vorstellungsgespräch? "Ja, auch dort wird häufig geschummelt", sagt Arbeitspsychologe Clemens Fell. Er ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität des Saarlandes und untersucht das Phänomen des Bewerber-Fakings. Fake ist der englische Begriff für Fälschung, Imitat oder Schwindel.
In Studien hat Fell herausgefunden, dass etwa die Hälfte der Kandidaten im Bewerbungsgespräch dazu tendiert, eigene negative Merkmale herunterzuspielen. Würde ein Mitarbeiter für einen internationalen Job gesucht und der Bewerber hat keine Auslandserfahrung, so könnten manche Kandidaten versuchen dieses Defizit dadurch auszubügeln, dass sie davon schwärmen, wie bereichernd sie andere Kulturen finden und wie viel Zeit sie schon privat im Ausland verbracht haben.
Nicht alles lässt sich weglügen
Arbeitserfahrung vorzugeben, die man gar nicht besitzt, kommt dagegen sehr viel seltener vor. Den Unterschied macht die Beweisbarkeit der Aussage. Vorgegebene Berufserfahrung lässt sich mit Arbeitszeugnissen belegen, vorgegaukelte Auslandsliebe nicht. "Der Grund für Faking-Verhalten ist der Versuch von Bewerbern, die Einstellungschancen durch bewusstes Verzerren von Antworten zu verbessern." Konkurrenzkampf am Bewerbertisch.
Ist der Ehrliche also der Dumme? "Auf den ersten Blick könnte man das meinen", sagt Fell. Jeder Bewerber müsse sich aber im Klaren sein, dass er durch Aufschneiden, Schwindeln, Lügen eventuell ein Eigentor schiesst: "Vielleicht stellt der Unehrliche im Job fest, dass er die gestellten Anforderungen einfach nicht erfüllen kann." Das steht dann schwarz auf weiss im nächsten Arbeitszeugnis und lässt sich nicht weglügen. Personaler können sich vor Faking nicht schützen. Das zeige die Forschung.
So werden Beschönigungen enttarnt
Dr. Reinhard Scharff ist Vollprofi in Sachen Bewerbungsgespräche. Er ist Geschäftsführer von Personal total in Stuttgart-Mitte. Die Personalberatung sucht im Auftrag von Unternehmen passende Kandidaten und hat 2012 gut 6000 Interviews geführt.
"Indem wir Lebensläufe und Arbeitszeugnisse gegeneinander abprüfen, ein Vorabtelefonat führen und auch Online-gestützte Profilingtests durchführen, die ausweisen, ob jemand Beschönigungstendenzen hat, trennen wir bereits vor dem Vorstellungsgespräch die Weizen vom Streu." Ein Ergebnis einer Internet-Recherche kann sein, dass ein Kandidat angibt, sein Abitur im Ausland gemacht zu haben, im Internet aber Klassenfotos einer deutschen Schule gefunden werden.
Männer und Frauen flunkern unterschiedlich
Es mag am grossen Aufwand liegen, den die Personalagentur im Vorfeld betreibt, so dass dort in Vorstellungsgesprächen weniger geschummelt wird, als Arbeitspsychologe Fell in seinen Studien festgestellt hat. "Wir haben maximal 20 bis 30 Bewerber pro Jahr, die irgendeinen Grad an Unwahrheit sagen", so Scharff. Und bei diesen wenigen Kandidaten stellt er einen bestimmten Typ fest, der häufiger als andere nicht mit offenen Karten spielt.
"Je näher ein Bewerber am Verkauf ist, desto eher wird aufgeschnitten, was Erfolge und Verkaufszahlen angeht." Eine weitere Problemgruppe seien Bewerber mit nicht nachprüfbaren Angaben, etwa Hochschul-Abschlüsse ausländischer Bewerber. "Männer beschönigen eher, wenn es um ihre Erfolge geht, Frauen neigen dazu, beim Teamverhalten positiv zu übertreiben." Doch beiden Geschlechtern geht es um dasselbe: sie wollen ihre Position gegenüber Mitbewerbern verbessern.
Übertriebene Selbstdarstellung: nicht immer illegal, nicht immer legal
Manche sind damit ganz legal erfolgreich. "Die Grenzen der Selbstdarstellung sind im Arbeitsrecht fliessend und eventuell hat der Aufschneider und selbstbewusst auftretende Bewerber deshalb die Nase vorn", sagt Dr. Sandra Flämig, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Stuttgart. Für sie ist der Ehrliche dann der Dumme, wenn er sich schlecht präsentiert und Unsicherheiten allzu offen zugibt.
Aber Vorsicht: "Lügen und betrügen wird juristisch geahndet." Wird der Arbeitgeber durch Unwahrheiten getäuscht, kann er den Arbeitsvertrag anfechten, eventuell fristlos kündigen und sogar Strafanzeige erstatten. Zeugnisse zu manipulieren ist Urkundenfälschung, und sich damit in eine höhere Gehaltsgruppe zu schummeln, glatter Betrug.
Übertreibungen sind nicht immer Lügen
Die eigenen Erfolge um etwa zehn Prozent besser darzustellen, als sie tatsächlich waren, ist nach Meinung von Scharff durchaus üblich. Ebenso beim letzten Gehalt leicht zu übertreiben. Lügen sind für ihn gefälschte Zeugnisse oder Verheimlichung von Diebstahl.
"Wenn wir beim Abgleich der Unterlagen, unseren Recherchen oder im Vorstellungsgespräch unangemessene Übertreibungen und Unwahrheiten feststellen, wird gleich kein Gespräch geführt oder es wird abgebrochen. Für Scharff ist der Unehrliche im Vorstellungsgespräch der Dumme – weil doch alles irgendwie und irgendwann ans Tageslicht kommt.