Die letzten Tage im Job überstehen
Eine Kündigung ist nicht leicht wegzustecken. Wie Sie trotzdem die letzten Tage am Arbeitsplatz gut über die Runden bringen.
Konrad Fischli traf die Kündigung aus heiterem Himmel. Der Verkaufsleiter hätte nie damit gerechnet, seine Stelle zu verlieren, als sein Chef ihn ins Büro zitierte. Er fragte sich, wie er die kommenden Wochen überstehen sollte. Fischli ist ein fiktives Beispiel, doch so wie ihm ergeht es vielen Betroffenen, die plötzlich ihre berufliche Situation neu überdenken müssen.
Kündigung verarbeiten
Manchen zieht eine Kündigung den Boden unter den Füssen weg. Andere empfinden dies als weniger existenzbedrohend. Die unterschiedliche Reaktion kann gemäss Arbeitspsychologin Catherine Müller von der Identifikation mit dem Arbeitgeber abhängen:
"Wer sich vor allem als Berufsmensch definiert und sein Selbstverständnis und seine gesellschaftliche Stellung sehr stark auf die Funktion als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter eben dieser Firma baut, wird mit einer erfolgten Kündigung eher Mühe haben als eine diesbezüglich unabhängigere Person. Auch die Dauer einer Anstellung spielt dabei eine Rolle."
Motivation behalten
In den letzten Tagen ist es oft schwierig, die Motivation zu behalten – viele fühlen sich jetzt wie auf dem Abstellgleis. "Eine wirklich hohe Leistung dürfte in dieser Situation niemand mehr erwarten, weder der Arbeitgeber noch die gekündigte Person von sich selber. Ein Ziel könnte sein, das Begonnene gut abzuschliessen, ohne noch 'Bäume auszureissen'", so die Psychologin.
Denn viele Arbeitnehmer plagt bereits die Sorge, eine neue Arbeitsstelle finden zu müssen. Darin steckt auch eine Chance, da eine aktive Stellensuche die Verarbeitung erleichtern kann. Erfolgen dann Absagen, schlägt die erste Aufbruchstimmung möglicherweise schnell in Frustrationsgefühle und Ängste um.
Rechtliche Aspekte
Während den letzten Tagen am Arbeitsplatz sind auch rechtliche Aspekte zu beachten. Nach erfolgter Kündigung muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zudem gemäss OR 329, 3 ausreichend Zeit für das Aufsuchen einer anderen Arbeitsstelle gewähren. Die Mitarbeitenden sind auch weiterhin an das Geschäftsgeheimnis gebunden. Daher dürfen sie beim Verlassen des Arbeitsplatzes keine Kundennamen und Adressverzeichnisse mitnehmen.
Auch die Art und Weise, wie sich der gekündigte Arbeitnehmer von den Kunden verabschiedet, sollte mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden. Selbst wenn Mitarbeitende persönliche Beziehungen aufgebaut haben, 'gehört' die Kundenbeziehung dem Arbeitgeber. Aus diesen Gründen kommt es relativ häufig vor, dass der Arbeitgeber den gekündigten Mitarbeitenden für die Dauer der Kündigungsfrist von der weiteren Arbeitsleistung freistellt.
Langfristig denken
Aus Sicht der Arbeitspsychologin ist es das Wichtigste, am Arbeitsplatz trotz schlechter Gefühle souverän, möglichst loyal oder zumindest neutral bleiben: "Intrigen anzetteln oder der Versuch, Koalitionen zu bilden, ist längerfristig keine echte Bewältigungsmöglichkeit, schon gar nicht mit Kunden der betreffenden Firma."
Hegt man dem Arbeitgeber gegenüber negative Gefühle, bringt es auch nichts, "mit der Faust im Sack" einen Abschiedsapéro zu organisieren. Catherine Müller ist der Meinung, dass der Abschied je nach Situation unterschiedlich ausfallen kann: "Ob Apéro oder nicht: Eines gilt es zu beachten. Man sollte den ehemaligen Kolleginnen, Kollegen und Vorgesetzten auch nach Wochen, Monaten und Jahren wieder begegnen und ihnen in die Augen schauen können."
(Susanne Wagner, 26.03.2009)