Den Lohn indirekt erhöhen

von Monster Contributor

Wer eine Lohnerhöhung möchte, hat selten leichtes Spiel. So lohnt es sich für manchen Arbeitnehmer, sich um eine indirekte Lohnerhöhung zu bemühen. Lohnnebenleistungen sind in Mode und attraktiv - doch der Fiskus lauert.

"Ich war angenehm überrascht, als mir der Personalchef anbot, meinen Sohn in die Firmenkrippe zu geben", erinnert sich ein Kadermann der Grossbank Credit Suisse. "Dafür habe ich gerne auf eine Lohnerhöhung verzichtet." Kinderbetreuung während der Arbeitszeit ist immer öfters gefragt. Krippenplätze sind akut knapp, die Kosten hoch. "Wäre meine Frau arbeiten gegangen, um das Geld für eine öffentliche Krippe zu verdienen, wir hätten soviel mehr Steuern bezahlen müssen, dass diese das zusätzlich verdiente Geld für die Krippe gleich wieder aufgefressen hätten." Eine indirekte Lohnerhöhung kann, wie in diesem Falle für beide Seiten vorteilhaft sein. Denn dies bedeutet für den Arbeitgeber, dass jedes Kind einmal schulpflichtig wird, und es dann die firmeninterne Betreuung nicht mehr benötigt. Eine entsprechende Lohnerhöhung hätte dagegen dem Arbeitgeber langfristig zu Buche geschlagen.

Vom Fitnessabo bis zum Firmenwagen

Direkte Lohnerhöhungen und andere Geldleistungen wie Gratifikationen, 13. Monatslohn oder erfolgsabhängige Boni wirken sich direkt auf den Lohnausweis und damit auch auf die Steuerlast aus. Dagegen sind freiwillige Lohnnebenleistungen, so genannte Fringe Benefits, die unabhängig von Erfolg und Leistung erbracht werden, meist nicht steuerpflichtig. Eine repräsentative Studie des Bundesamts für Statistik hat ergeben, dass 76 Prozent aller Schweizer ihren Mitarbeitern Fringe Benefits gewähren.

Spitzenreiter sind mit 63 Prozent Vergünstigungen auf Waren oder Dienstleistungen. Knapp die Hälfe aller befragten Firmen gaben an, sich über dem gesetzlichen Anteil an der 2. Säule (BVG) zu beteiligen. Weiter sind vor allem im Dienstleistungsbereich Firmenautos, Mobiltelefone zum privaten Gebrauch, Generalabonnements der Schweizerischen Bundesbahnen und Fitness-Abos hoch im Kurs, dasselbe gilt für Weiterbildungen auf Firmenkosten.

Selbst auswählen ist beliebt

Wenn man sich in Personalvermittlungskreisen umhört, fällt auf, dass Lohnnebenleistungen vor allem im mittleren und oberen Kader angeboten und genutzt werden. Dies bestätigt auch Prof. Norbert Thom, Leiter des Instituts für Organisation und Personal von der Universität Bern: "Fringe Benefits sind in höheren Positionen beliebt, vor allem wenn sie im Cafeteria-Prinzip angeboten werden." Das heisst, dass der Arbeitnehmer, ganz nach seinen persönlichen Bedürfnissen, aus einer Palette von Angeboten auswählen kann.

Thom begrüsst solche Angebote: "Zeitgemässe Lohnnebenleistungen sind sinnvoll." Indirekte Lohnbestandteile sollten aber primär den Bedürfnissen des Arbeitnehmers entsprechen und nicht nur den Status einer Position fördern, fügt er hinzu und fährt fort: "Der beste Firmenwagen sollte dem Mitarbeiter zur Verfügung gestellt werden, der am meisten und auf unwegsamen Gelände unterwegs ist."

Vorsicht Steuern

Fringe Benefits nehmen je nach Status einen entscheidenden Lohnbestandteil ein. Laut Bundesamt für Statistik machen bei jedem zehnten Schweizer Kadermitarbeiter die Nebenleistungen 20 Prozent des Salärs aus. Viele von diesen tauchten bisher auf keiner Lohnabrechnung auf. Mit dem neuen Lohnausweis 2007 will der Fiskus für Transparenz sorgen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung schreibt auf Anfrage: "Als Gehaltsnebenleistungen gelten alle Leistungen des Arbeitgebers, die nicht in Geldform ausgerichtet werden. Sie sind grundsätzlich zum Marktwert oder Verkehrswert zu bewerten und im Lohnausweis zu deklarieren." Es gilt also in Zukunft mit dem Arbeitgeber auszuhandeln, wer die erbrachten Lohnnebenleistungen versteuern wird.

Wie gewonnen, so zerronnen

Freiwillige Lohnnebenleistungen können, sofern nicht vertraglich anders vereinbart, wieder gekürzt werden. Christina Bachmann von der Universität Bern warnt darum: "Fringe Benefits sollten nicht als Selbstverständlichkeit angenommen werden." Ein Bauarbeiter erinnert sich: "Als ich zum ersten Mal Vater wurde, bot mir mein Arbeitgeber an, für denselben Lohn einen halben Tag weniger zu arbeiten. Ich nahm dankend an." Als er aber merkte, dass er lieber etwas mehr Lohn statt Freizeit hätte, konnte er seinen Chef nicht mehr umstimmen. Ähnlich erging es einem Maschineningenieur, der jahrelang das Angebot nutzte, gratis ins Schwimmbad zu gehen. "Als diese Leistung gestrichen wurde, empfand ich dies im ersten Moment als eine Frechheit. Erst später wurde mir bewusst, dass dies eine Geste des Arbeitgebers war."

Sich gut auf Lohnverhandlungen vorbereiten

Lohnverhandlungen sind generell kein Kinderspiel. Der Arbeitnehmer hat darin wenig Übung, für den Personalverantwortlichen es meist sein tägliches Geschäft. Darum gilt es, sich gut vorzubereiten. Der Angestellte muss seine persönliche Lage erfassen und sich ein Ziel setzen, das er anstrebt. Je besser die Argumente dargelegt werden, warum eine Leistung sinnvoll oder nötig ist und diese auch überzeugend verkauft werden, desto höher ist die Chance auf Erfolg. Wichtig ist vor allem, dass man das Resultat der Verhandlungen festhält. Schon oft wurden mündlich gemachte Versprechungen nicht eingehalten.

(Philippe Coradi)